Neugeborenen-Hörscreening

Sich mitteilen zu können und zu verstehen sind wichtige Bestandteile der menschlichen Entwicklung.
Ein Spracherwerb ist ohne Hörvermögen nur sehr eingeschränkt und verzögert möglich.
Hörstörungen müssen deshalb möglichst frühzeitig, das heißt in den ersten drei Lebensmonaten, erkannt werden. Ohne flächendeckendes Hörscreening erfolgt jedoch die Erstdiagnose in der Bundesrepublik Deutschland erst im Alter von 31 Monaten, die Therapie beginnt erst mit 36 Monaten. Also viel zu spät.

Erhebungen über frühkindliche Hörstörungen begannen in Deutschland 1993 im Rahmen einer Pilotstudie. Seit April 1996 werden Daten über kindliche Hörstörungen im deutschen Zentralregister für kindliche Hörstörungen (DZH) erfasst.

 

Wir bieten neben der Untersuchung der OtoAkustischen Emissionen (OAE), die Hinweise auf die Funktion des Hörorgans einschließlich der Haarsinneszellen der Hörschnecke geben, auch die Möglichkeit der Hirnstammmessung (BERA, ABR, ABRIS). Hier wird das Ohr bis einschließlich Hörnerv und Hirnstamm getestet.

Bei einem auffälligen Testergebnis beim ersten Hörtest direkt nach der Geburt wird daher die Hirnstammaudiometrie gefordert. Beide Untersuchungen können unkompliziert in unserer Praxis durchgeführt werden kann.

Bei der völlig schmerzfreien Untersuchung hört Ihr Kind angenehme Töne und schläft dabei sogar häufig ein.